Sechste Gesetz zur Änderung des Tierschutzes
Am 1. Januar 2022 trat nun das „
Sechste Gesetz zur Änderung des Tierschutzes“ in Kraft, wodurch in Deutschland endlich ein flächendeckendes Verbot des Kükentötens ausgesprochen wurde. Auch die männlichen Küken, die bei der Zucht von Legehennen zwangsweise entstehen, müssen entweder aufgezogen oder noch als Embryo im Ei getötet werden. Letzteres lehnen die meisten
Bio-Verbände ab und versuchen als langfristige Lösung wieder zurück zum sogenannten Zweinutzungshuhn zu kommen. Bei diesen Rassen setzen die Tiere auch Fleisch an, im Gegensatz zu den leichten Legehennen, die auf reine Legeleistung gezüchtet wurden. Somit könnten die Hähne dieser Rasse als Brathähnchen aufgezogen werden. Da diese Züchtungen aber noch nicht großflächig eingesetzt werden können, brauchte es eine Zwischenlösung. Die Legehennen werden mit einem Aufschlag für die Aufzucht der Bruderhähne verkauft, was die Hennen bis zu 50% teurer macht. Die Bruderhähne setzen nicht viel Fleisch an und müssen ca. viermal so lang gemästet werden, wie Tiere, die für die Mast gezüchtet werden, deshalb lohnt sich die Aufzucht ohne die Abgabe für die Legehennen nicht.